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Häufig gestellte Fragen zur Kartierung
Keine LRT-Benennung innerhalb von GGB/FFH-Gebieten → auch dann nicht, wenn der LRT im Managementplan nicht dokumentiert wurde aber trotzdem vorhanden ist?
LRT-Zuordnung in FFH-Gebieten ist keine Pflicht, da nicht Vertragsbestandteil, kann aber gern freiwillig vorgenommen werden. Die LRT-Bezüge werden seitens des LUNG grundsätzlich für die Verbreitungskartierung der LRT benötigt, die alle 6 Jahre im Rahmen der EU-Berichtspflicht erfolgt (nächste 2024). Bezüglich der FFH-Gebiete kann das LUNG auf die Ergebnisse der LRT-Erfassung im Rahmen der Managementplanung zurück greifen.
Wozu gibt es das Feld "Alter GIS-Code" im neuen MVBio Pro?
Mit der Einführung von MVBIO-PRO ersetzt der Objekt-Code den GIS-Code. Dieser wird als 'Alter GIS-Code' mit geführt.
"Biotop nicht begehbar - als gesonderter Datensatz erfassen": Welche Art von Datensatz ist gemeint - auch Grundbogen?
Man sollte bei nicht begehbaren Biotopen das Biotop aus dem Archiv heben und in der Sachdatenanzeige als „nicht begehbar“ markieren. Bei neuen Biotopen sollte als Bogenart (Grund oder Kurzbogen) die vermutete Bogenart ausgewählt und die entsprechende räumliche Abgrenzung erstellt werden. Bei der Übernahme aus dem Archiv (BK1) kann ja der bestehende Bogen inkl. Geometrie vorerst, ohne Veränderungen, in den aktuellen Kartierungsbestand übernommen werden. Ein endgültige Zuordnung und Anpassung ist ja erst mit Begehung möglich. Es wird somit quasi kein neuer Datenbestand erzeugt, sondern die Daten werden in den aktuelle Datenbestand integriert und als „nicht begehbar“ durch setzen eines Hakens in der Sachdateneingabe gekennzeichnet.
Erlenbruch < 0,5 ha: SEV-1%-Regelung nur bei früher als Kleingewässer kartierten Biotopen - das heißt, alle früher nicht als Kleingewässer erfassten kleinen Erlenbrüche werden nicht aufgenommen?
Nein, diese werden leider, wie schon bei der BK1315, nicht aufgenommen, da es die Interpretation der BKA 2013 nicht zulässt (Wälder <0,5 ha).
Sind vorher nicht erfasste, eutrophe Bruchwälder zwischen 0,1 ha und 0,5 ha Größe nicht geschützt, weil Feuchtwald und deshalb zu klein, oder geschützt, weil Moorstandort (z.B. Versumpfungsmoor: ab 1000 m²)?
Werden nicht erfasst, da sie keinem FFH-LRT entsprechen, im Gegensatz zu den mesotrophen Wäldern, deren Erfassung das LUNG für die Verbreitungskartierung von FFH-LRT benötigt.
