Vereinzelt kommt es vor, dass Alt-Biotope durch die Kartierfläche nur angeschnitten sind und nach einer Neuabgrenzung komplett außerhalb liegen. Diese lassen sich in MVBIO dann nicht speichern. Dafür muss der Kartierraum durch das LUNG kleinräumig erweitert werden. Bitte eine kurze Mitteilung des betroffenen Biotops (GIS-Code) an daniel.otto@lung.mv-regierung.de senden.
Aneinander grenzende Biotope ähnlicher Hydrologie werden bei Unterschreitung der Mindestgröße eines der Biotope nur dann als Komplex erfasst, wenn kein FFH-LRT betroffen ist (Bsp. WNA 6000m2, WFR 1000m2). Sobald mindestens ein FFH-LRT betroffen ist, erfolgt die Aufnahme separat (Bsp. FBN 100 m = 3260 / WFR 1000 m2 oder FBN 200 m = 3260 / WNÜ 3000 m2). Bei kleinräumiger Verzahnung oder kleinräumigen Mosaiken muss 'DHM' bei H&S angekreuzt werden und ggf. der vorkommende oder prägende FFH-LRT angegeben werden.
Zunächst bedarf es einen Altbogen zur Übernahme der Daten. Weitere Altbögen, die in dem neuen Bogen zusammengelegt werden sind im Feld „Zusammengefasste Bögen“ im Block „Angaben zur Erstkartierung“ zu vermerken. Zusätzlich sollte die Zusammenlegung in der Biotopbeschreibung erwähnt werden. Das Bemerkungsfeld ist dabei bei allen Bogenarten zu verwenden.
Eine Überlagerung von Verlust- und §20-Flächen ist in folgenden Fällen zulässig und wird von MVBIO nicht technisch verhindert:
In allen Fällen wird das Ursprungsbiotop in einen Verlustbogen umgewandelt. Neue Biotope können dann in der gleichen Fläche angelegt werden. Für Details siehe: BK2021 Ergänzung 02: Verlustflächen
LRT-Zuordnung in FFH-Gebieten ist keine Pflicht, da nicht Vertragsbestandteil, kann aber gern freiwillig vorgenommen werden. Die LRT-Bezüge werden seitens des LUNG grundsätzlich für die Verbreitungskartierung der LRT benötigt, die alle 6 Jahre im Rahmen der EU-Berichtspflicht erfolgt (nächste 2024). Bezüglich der FFH-Gebiete kann das LUNG auf die Ergebnisse der LRT-Erfassung im Rahmen der Managementplanung zurück greifen.
Mit der Einführung von MVBIO-PRO ersetzt der Objekt-Code den füheren GIS-Code, der bis zur Version MVBIO 5.x zur Verknüpfung von Geometrie- und Sachdaten verwendet wurde.
Bei Übernahme von Daten aus der Erstkartierung zur Bearbeitung von Biotopen im Rahmen der aktuellen Kartierung wird der damalige Biotopkode als 'Alter GIS-Code' mitgeführt. Dies dient lediglich dazu, um später nachvollziehen zu können, woher die Daten übernommen wurden.
Da die Fläche des Polygons direkt mit dem Bogen gemeinsam erfasst und gespeichert wird, sollte es zukünftig nicht passieren können, dass ein Bogen räumlich nicht mehr zuzuordnen ist. Der GIS-Code wird durch einen Objekt-Code abgelöst.
Man sollte bei nicht begehbaren Biotopen das Biotop aus dem Archiv heben und in der Sachdatenanzeige als „nicht begehbar“ markieren. Bei neuen Biotopen sollte als Bogenart (Grund oder Kurzbogen) die vermutete Bogenart ausgewählt und die entsprechende räumliche Abgrenzung erstellt werden. Bei der Übernahme aus dem Archiv (BK1) kann ja der bestehende Bogen inkl. Geometrie vorerst, ohne Veränderungen, in den aktuellen Kartierungsbestand übernommen werden. Ein endgültige Zuordnung und Anpassung ist ja erst mit Begehung möglich. Es wird somit quasi kein neuer Datenbestand erzeugt, sondern die Daten werden in den aktuelle Datenbestand integriert und als „nicht begehbar“ durch setzen eines Hakens in der Sachdateneingabe gekennzeichnet.
Nein, diese werden leider, wie schon bei der BK1315, nicht aufgenommen, da es die Interpretation der BKA 2013 nicht zulässt (Wälder <0,5 ha).
Sie werden nicht erfasst, da sie keinem FFH-LRT entsprechen, im Gegensatz zu den mesotrophen Wäldern, deren Erfassung das LUNG für die Verbreitungskartierung von FFH-LRT benötigt.
Können gleich bezeichnet werden, sollten dann aber fortlaufend nummeriert werden.
Prinzipiell ist ein WFD kein Ufergehölz, da nicht mehr vom See beeinflusst, dann müssten in Ufernähe wenigsten einige Feuchte- oder Nässezeiger vorhanden sein. Nur wenn sich ein schmaler Streifen des WFD auf Grund der Artenzusammensetzung als vom See beeinflusstes Ufergehölz abhebt, wird er als Ufergehölz aufgenommen.
Ja, es hängt vom Wissensstand des Kartierenden ab und lässt sich nicht vermeiden. Es wird dafür plädiert die RL-Regel offensiv zu interpretieren, das Biotop im Zweifelsfall also aufzunehmen. Verpflichtend sind allerdings nur die Regeln S.33 der BKA 2013 in Bezug zu den aktuellen Rote Listen.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Biotope mit unterschiedlicher Wasserstufe sollten insbesondere dann getrennt aufgenommen werden, wenn sie einen unterschiedlichen bzw. teilweise gar keinen Schutzstatus mehr aufweisen, z.B. WFR und WFD, es sei denn sie sind eng verzahnt, dann Komplexbildung möglich, aber ‘DHM’ bei ‘Habitate und Strukturen’.
Zum Stillgewässer zählen nur standorttypische, ufernahe Gehölzsäume mit einer Breite von bis zu 25 m (VSX). Angrenzende Feuchtgebüsche und Bruchwälder werden separat aufgenommen. Bitte nicht pauschal 25 m von angrenzenden Bruchwälder für die Ausweisung eines VSX abziehen. D.h. BLM und VWN gehören nicht zum Gewässer.
Alle Verlandungsröhrichte im Überflutungs- bzw. Verlandungsbereich der Ostsee bekommen einen entsprechenden Überlagerungscode ( ÜC UNA (LRT 1130), UNL (LRT 1150) oder (ÜC LRT 1160)). Nein Strände und Salzwiesen gehören zu den terrestrischen Lebensraumtypen und bekommen ggf. andere Überlagerungscodes, z. B. UGW oder UGA .